Gemischte Materialien: Wie man mit unterschiedlich lizenzierten Inhalten umgeht

In manchen Situationen steht man vor der Frage, wie sich gemischte – also OER- und Nicht-OER-Materialien – miteinander kombinieren lassen. Wie sich die Lizenzbedingungen zueinander verhalten und wie der License Chooser unterstützen kann, wird in diesem Beitrag erklärt.

bags of mixed sweets, Bild: Local Government Management Agency, Ireland (via Europeana), CC BY-SA 3.0

Ein Beitrag von Maya El-Auwad

Offene Bildungsmaterialien (englisch: Open Educational Resources, abgekürzt: OER) stehen häufig unter Creative-Commons-Lizenzen. Das hat den Vorteil, dass die Nachnutzer*innen die Inhalte frei verwenden können, ohne bei den Urheber*innen oder Rechteinhaber*innen nachfragen zu müssen – solange sie sich an die jeweiligen Lizenzbedingungen halten. Dabei können teilweise erhebliche Unterschiede in den Lizenzbedingungen und damit auch in den Nutzungsbefugnissen bestehen. Allgemein lässt sich festhalten: Je freier eine CC-Lizenz gestaltet ist, desto eher eignet sie sich für offene Bildungsmaterialien.

Restriktive Lizenzen, wie etwa Lizenzen mit den Bausteinen „ND“ („No Derivatives“, keine Bearbeitung erlaubt) sowie „NC“ (Non-commercial, keine kommerzielle Nutzung) sind dagegen eher ungeeignet im OER-Kontext. Diese Grafik von Creative Commons vermittelt einen Überblick über die CC-Lizenzen und ihre Offenheit: Die Vorgaben der Lizenzen werden von oben nach unten hin immer restriktiver und geschlossener. Am ehesten eignen sich die oberen Lizenzen und Lizenzmodule, also CC0 oder CC BY.

Nicht immer stehen alle Materialien, die in einen Inhalt eingebunden werden, unter denselben Lizenzbedingungen. So können etwa verschiedene CC-Lizenzen Anwendung finden, aber auch Nicht-CC-Lizenzen mit erheblich strengeren Voraussetzungen.

Wie mit solchen gemischten Materialien umzugehen ist, welche Bedingungen man beachten muss und wie die Inhalte richtig gekennzeichnet werden, erläutert dieser Text.

Zusammengesetzte Werke

Welche Nutzungen bei einem Inhalt urheberrechtlich erlaubt sind, das regelt die jeweilige Lizenz. Am einfachsten ist daher der Umgang mit Werken, die unter einer einheitlichen Lizenz stehen. Im Kontext von Bildungsmaterialien hat man es aber häufig mit zusammengesetzten Werken zu tun, also Materialien, die verschiedene Einzelwerke enthalten: Stellt man als Verfasserin etwa einen Artikel unter eine bestimmte CC-Lizenz und bindet dafür Grafiken oder Fotos ein, die aus anderen Quellen stammen und unter einer anderen CC-Lizenz stehen oder gar nicht CC-lizenziert sind, stellt sich die Frage, wie mit den verschiedenen Lizenzbedingungen umzugehen ist.

Ausgangspunkt ist dabei zunächst immer die Frage, ob es sich um ein eigenständiges und damit schutzfähiges Werk beziehungsweise einen selbstständig schutzfähigen Teil eines Werkes handelt. Das setzt voraus, dass die Inhalte bestimmte Elemente enthalten, die eine „eigene geistige Schöpfung“ ihres Urhebers oder ihrer Urheberin zum Ausdruck bringen. So schreibt es das Urheberrechtsgesetz in Paragraf 2 Absatz 2 vor. Die Schöpfungshöhe bezeichnet also den Grad von Eigenständigkeit, den ein Werk erreichen muss, damit es überhaupt Urheberrechtsschutz genießt. Sie wird erst mit einem gewissen Grad an Individualität persönlicher geistiger Schöpfung erreicht.

Nicht darauf an kommt es dagegen, wie das quantitative oder qualitative Verhältnis der einzelnen Werke oder Werkteile zueinander ist. Für das Beispiel mit dem Artikel und den dort eingebundenen Fotos bedeutet das: Sowohl der Artikel (als sogenanntes Sprachwerk) als auch die Fotos (als sogenannte Lichtbildwerke) sind eigenständige Werke im Sinne des Urheberrechts und unterliegen damit auch eigenständig dem Urheberrechtsschutz.

Die jeweiligen Lizenzbestimmungen sind zu beachten

Beim Umgang mit gemischten Materialien ist die Antwort also eindeutig: Für jedes Werk müssen die jeweils geltenden Lizenzbestimmungen eingehalten werden. Werden in einen Inhalt, der unter einer CC-Lizenz verbreitet wird, also auch Inhalte eingebunden, die nicht unter derselben CC-Lizenz stehen, müssen diese Inhalte extra gekennzeichnet werden. Geschieht dies nicht, kann das eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

Verstößt man als Lizenznehmer gegen eine Bedingung der CC-Lizenzen, endet die Lizenz automatisch. Im juristischen Sinn wird das als „auflösende Bedingung“ bezeichnet: Der Verstoß gegen die Lizenz führt dazu, dass der Lizenzvertrag endet und keine Berechtigung mehr zur weiteren Nutzung des Inhalts besteht. Die Lizenzgeberin, also die Urheberin oder die Rechteinhaberin, kann den Lizenznehmer außerdem wegen einer Urheberrechtsverletzung in Anspruch nehmen, zum Beispiel auf Schadensersatz.

Für den selbstverfassten Artikel mit den fremden Fotos, die unter anderen Lizenzbedingungen stehen, bedeutet das: Als Verfasser muss man darauf hinweisen, dass sich die selbst gewählte CC-Lizenz nur auf den eigenen Text bezieht und nicht auf die Fotos. Stehen die Fotos also nicht unter einer freien CC-Lizenz, muss man gegebenenfalls weitere Nutzungsrechte anfragen und einholen.

Lizenzhinweise richtig anbringen

Wie und wo ein Lizenzhinweis korrekt angebracht wird, hängt in erster Linie vom Veröffentlichungsmedium ab – je nachdem, ob die Inhalte online oder offline veröffentlicht werden, ob es sich dabei um Texte, Fotos, Videos oder andere Medien handelt, unterscheiden sich auch Art und Ort der Lizenzhinweise.

Bei gemischten Materialien sollten die Lizenzhinweise immer direkt am Werk angebracht werden: Bei einem einzelnen Text, wie einem Artikel auf einer Webseite, bietet es sich an, den Lizenznachweis am Ende des Textes vorzuhalten. Bei Fotos ist es sinnvoll, den Lizenzhinweis direkt am Bild, etwa als Bildunterschrift, anzubringen. Bei gemischten Materialien lässt sich also eine Lizenz nur auf Ebene des jeweiligen Werkes vergeben: Möchten Verfasser*innen die fremden Inhalte, etwa die Fotos, zur Weiternutzung freigeben, kann dies nur zu den jeweils geltenden Lizenzbedingungen erfolgen. Sehen diese eine offene Nachnutzung nicht vor, empfiehlt es sich, andere Fotos mit freieren Lizenzen zu wählen. Andernfalls wird die Nachnutzung des eigenen Werkes erheblich eingeschränkt.

Will man stattdessen eine gesamte Publikation, also beispielsweise ein Buch, und alle hierin enthaltenen Inhalte unter dieselbe Lizenz stellen, empfiehlt sich ein zentraler Lizenzhinweis, zum Beispiel im Impressum oder an einer anderen gut sichtbaren Stelle. Das ist aber nur dann möglich, wenn alle Werke der Publikation unter derselben Lizenz stehen.

Wichtig ist, dass der Hinweis transparent ist: Es muss leicht erkennbar sein, dass ein bestimmtes Werk oder eine ganze Publikation unter der gewählten CC-Lizenz genutzt werden darf.

Praktische Hilfestellung: Der License Chooser

Creative Commons bietet mit dem License Chooser sowohl für die Wahl der richtigen Lizenz als auch für das richtige Anbringen des Lizenzhinweises eine praktische Hilfestellung. Hat man dort die zu verwendende CC-Lizenz gewählt, erhält man die Lizenzbedingungen in drei Darstellungsweisen:

  1. Die sogenannten „Commons Deed“ ist die einfache, in klarer und allgemeinverständlicher Sprache beziehungsweise in Piktogrammen (Bildsymbolen) gehaltene Zusammenfassung des Lizenzvertrags für Nicht-Jurist*innen, also die Kurzfassung für Laien.
  2. Als zweites erhält man den sogenannten „Legal Code“, bei dem es sich um den eigentlichen Lizenzvertrag handelt, der die Nutzungsbedingungen im Detail festlegt und der im Rechtsverkehr gültig ist. Auf diesen Vertrag kann man bei einer Lizenzierung verlinken.
  3. Schließlich wird der „Digital Code“, also eine maschinenlesbare Übersetzung des Lizenzvertrags ausgegeben. Diese maschinenlesbare Ausführung unterstützt Suchmaschinen und anderen Anwendungen dabei, den Inhalt als Open Content zu identifizieren und nach Nutzungsbedingungen zu kategorisieren. Der Code kann zum Beispiel in eine Website eingebunden werden.

Gerade weil die CC-Lizenzbedingungen besagen, dass die Namensnennung von Medium, Mittel und Kontext abhängig ist und in jeder „angemessenen Form“ erfolgen darf, können Lizenzgeber*innen den exakten Ort für die Namensnennung nicht selbst bestimmen. Hintergrund ist, dass die Lizenzbedingungen bewusst flexibel gehalten sind, um verschiedene Medien abzudecken. Welche verschiedenen Möglichkeiten es gibt, ist auch hier übersichtlich dargestellt.

Hinweis: Dieser Beitrag ist Teil einer Kooperation von iRights.info, dem Deutschen Bildungsserver und OERinfo.

Weitere Beiträge aus dieser Reihe:

 

Creative Commons LizenzvertragDieser Text steht unter der CC BY 4.0-Lizenz. Der Name des Urhebers soll bei einer Weiterverwendung wie folgt genannt werden: Maya El-Auwad, iRights.info für OERinfo – Informationsstelle OER.

3 Kommentare zu “Gemischte Materialien: Wie man mit unterschiedlich lizenzierten Inhalten umgeht

  • Jürgen Plieninger :

    Ich habe gerade ein Problem, das durch diesen Text nicht abgedeckt ist: Ich möchte auf einen Volltextserver ein Buch einbringen, dessen Artikel unterschiedlich ausgezeichnet sind. Ich kann beim Volltextserver nur _einen_ Lizenzvermerk anbringen. Nehne ich den freieren (cc by), dann buttere ich die anderen (cc by-sa) unter; nehme ich cc by-sa, dann habe ich die freiere Lizenz negiert.
    Ich nehme die „engere“ Lizenz und hoffe, dass die Leser*innen das bei der Lektüre schon merken werden, dass hier zweierlei Maß angelegt ist.

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