Sind Lehrer wie Kiffer? Ein Gast-Kommentar von Sebastian Horndasch

Sebastian Horndasch | Foto (Ausschnitt): Christopher Schwarzkopf (WMDE) unter <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0">CC-BY-SA 4.0</a> via <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File%3AOERde14_39.jpg">Wikimedia Commons</a>
Sebastian Horndasch | Foto (Ausschnitt): Christopher Schwarzkopf (WMDE) unter CC-BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons

„Lehrer sind wie Kiffer!“

Dieses Zitat geistert seit einiger Zeit durch OER-Diskussionen. Ausgangspunkt des (vermeintlichen) Zitats über Urheberrecht in der Schule ist ein Kurzvortrag von Sebastian Horndasch von Wikimedia Deutschland e.V. im Rahmen der re:publica 2014 (unten als Video angefügt).

Allerdings: Im Vortrag fällt der Begriff „Kiffer“ gar nicht, und das verkürzte Zitat macht die Überlegung dahinter auch nicht ausreichend deutlich. Bevor das Kiffer-Zitat sich verselbstständigt, legt Sebastian Horndasch daher in folgendem Gast-Kommentar seine Überlegungen ausführlich dar.


Wo kein Richter, da kein Henker? Das reicht nicht!

Wenn ich als Lehrer aus einem Schulbuch Kopien für den Unterricht ziehen würde, ist dies urheberrechtlich erlaubt. Das ist so auch sinnvoll und wird seit vielen Jahrzehnten so praktiziert. Nun leben wir allerdings in Zeiten der digitalen Revolution. Und damit werden auch Kopien zunehmend digital.

Sobald es aber digital wird, wird es kompliziert: Grundsätzlich ist eine digitale Kopie von urheberrechtlich geschützten Materialien verboten – und urheberrechtlich geschützt ist im Bildungsbereich quasi alles, was nicht OER ist.

Irgendwann haben Öffentliche Hand und Verlage erkannt, dass dieser Zustand wenig praktikabel ist. Also einigte man sich darauf, dass auch digitale Kopien in Ordnung sind. Unter gewissen Umständen. Unter anderem muss das Buch nach 2005 erschienen sein, die digitalen Kopien dürfen nur für den eigenen Unterricht verwendet werden, es darf nur einmal pro Schuljahr aus einem Buch eingescannt werden, es dürfen maximal 10% oder 20 Seiten sein und Dritte dürfen keinen Zugang zu den Daten haben (mehr dazu hier).

Es geht also irgendwie mit der digitalen Kopie, ist aber so eng, dass in der Realität Lehrende ständig gegen die Auflagen verstoßen. Dem halten die Verlage eines entgegen: Sie verfolgen Urheberrechtsverstöße durch Lehrerinnen und Lehrer nicht – da hat die Schultrojaner-Debatte als Abschreckung ganze Arbeit geleistet. Keiner wird verklagt, auch größere Digitalisate werden geduldet, wo ist also das Problem? Das Problem ist: Das, was Lehrerinnen und Lehrer schon immer tun – kopieren, remixen, anpassen – ist plötzlich ein Urheberrechtsverstoß. Es ist aber nicht akzeptabel, wenn Lehrerinnen und Lehrer gezwungen sind, sich in einer Grauzone zu bewegen.

Lehrer sind heute in derselben Situation wie Kiffer, wenn man sich ihre Situation aus urheberrechtlicher Perspektive anschaut. Sie handeln täglich in rechtlichen Grauzonen, häufig sogar im klar verbotenen Bereich. Allerdings haben sie die Erfahrung gemacht, dass ihre Vergehen nicht verfolgt und bestraft werden. Wie Marihuanakonsumenten haben auch Lehrende nicht das Gefühl, etwas Falsches zu tun. Es wird Zeit, dass die tägliche pädagogische Arbeit legalisiert wird.


Vortrag „Weg von der Einheitslehre: Wildwuchs erkämpfen“ von Sebastian Horndasch

Das Zitat „Marihuana-Konsumenten“ findet sich bei 4’05 min.

Das Video ist ein Ausschnitt aus dem Video re:publica 2014 – Lightning Talks, veröffentlicht von re:publica auf YouTube unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 DE.


Creative Commons LizenzvertragDer Text steht unter der CC BY 4.0-Lizenz. Der Name des Autors soll bei einer Weiterverwendung wie folgt genannt werden: Sebastian Horndasch auf www.open-educational-resources.de – Transferstelle für OER. 

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